Fischereiprüfung

Der erfolgreiche Abschluss der staatlichen Fischereiprüfung ist Voraussetzung zum Angeln in den meisten Gewässern in Rheinland-Pfalz und der anderen Bundesländer.

Nur mit diesem Nachweis ist es möglich, den zum Angeln an den Gewässern notwendigen Fischereischein, der im Regelfall auf fünf Jahre ausgestellt wird, sowie den individuellen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer zu erhalten.

Wer ohne diese Dokumente angelt, macht sich strafbar.

Voraussetzung zum Erhalt des staatlichen Fischereischeins ist der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs, der zwischen 30 (Pflichtstunden) und mehr als 40 Unterrichtsstunden umfasst, sowie der erfolgreiche Abschluss einer Prüfung (Hinweis: Die Termine der Vorbereitungskurse erfahren Sie in unserem Angelgeschäft).

In Rheinland-Pfalz werden dafür jährlich vier Prüfungstermine angeboten, die jeweils am 1. Freitag der Monate März, Juni, September und Dezember stattfinden.

Teilnehmen kann, wer mindestens 14 Jahre alt ist und den Besuch eines Vorbereitungslehrgangs mit den erforderlichen Mindeststunden nachweisen kann.

Der Vorbereitungslehrgang umfasst die folgenden Themengebiete:
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde
– Gerätekunde (Theorie und praktisch)
– Gesetzeskunde/Tier- und Naturschutz

Weitere Infos siehe: Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V.